Die Datenschutzerklärung besteht aus zwei Teilen.
1. Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
2. Informationen zur Datenverarbeitung
Behandelnde Hebamme: Claudia Hawley, Martensallee 19, 22045 Hamburg
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Claudia Hawley meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, Terminabsprachen, allgemeiner Informationsaustausch, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur Betreuungsdokumentation und Erstellung von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen, zu Finanzbuchhaltungszwecken.
Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, das Labor, dem Finanzbuchhalter/Steuerprüfer sowie Finanzbuchhalterischen Erfüllungsgehilfen, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben und übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zur folgenden Zwecke verarbeitet: zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Finanzbuchhalterische Zwecke, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Die Hebamme Claudia Hawley kann, wie im Behandlungsvertrag vereinbart, regulär per Telefon, SMS oder per E-Mail kontaktiert werden.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf schriftlich an die oben genannte Adresse von Claudia Hawley zu richten.
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die „Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung“ sowie „Datenschutz Informationen“ habe ich gelesen und verstanden.
Behandelnde Hebamme und somit verantwortlich für die Verarbeitung der Daten: Claudia Hawley, Martensallee 19, 22045 Hamburg, claudia@hebamme-hawley.de
Folgende Daten werden erhoben und zur Arbeit verwendet:
Diese Daten werden insbesondere zur Erfüllung der Dienstleistung/Betreuung benötigt. Ohne diese Daten kann keine Betreuung gewährleistet werden. Es kann sein, dass wir ebenso Daten von Ihnen von anderen Dienstleistern im Laufe der Betreuung erhalten (zum Beispiel durch Laborbefunde, Arztbriefe oder Übergabeprotokolle)
Die Weitergabe von Daten ist mir nur erlaubt, wenn dies im gesetzlichen Rahmen und mit Ihrer Erlaubnis geschieht.
Während meiner Arbeit, insbesondere im Krankheitsfall, Notfällen und Urlaub, kann es nötig sein, Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weiterzuleiten:
In diesen Fällen entbindet die Leistungsempfängerin, mit der Unterschrift unter der „Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung“, die Hebamme von ihrer Schweigepflicht. Das beschriebene Widerrufsrecht gilt.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Die Hebamme ist aufgrund §199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Besonderheit bei SARS CoV 2-Pandemie
Gemäß Art. 16 Abs. 2 „Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten“ Infektionsschutzgesetz kann die Behörde die Weitergabe von Daten verlangen, sodass die Hebamme verpflichtet ist, diese im Falle einer behördlichen Überprüfung zu übermitteln.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Widerrufung der Einwilligung (Art. 3 DSGVO), Auskunft (Art. 15 + 20 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art. 18 DSGVO). Ferner haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg - 040 428544040
Allgemeine Vertragsbedingungen
für Kursangebote:
Eine Kursabmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn in schriftlicher Form kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage (egal aus welchen Gründen) erhalten Sie eine Privatrechnung für die gesamten Kurskosten, auch den Partnerbeitrag beim Geburtsvorbereitungskurs.
Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, einen Kurs bis zwei Wochen vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
Eine Kursteilnahme sollte daher so rechtzeitig erfolgen, dass ein Wechsel in einen späteren Kurs bequem möglich ist.
Die Kursgebühren als Kassenleistung für anwesende Stunden werden für gesetztlich Versicherte direkt mit der Krankenkasse nach dem jeweils gültigen Vertrag nach § 134a SGB V abgerechnet.
Dafür werden Ihre persönliche Daten an die Krankenkasse weitergegeben.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 7,96 € pro Frau für jede teilgenommene Stunde. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fehlstunden sowohl bei Kursen in der Praxis als auch bei Online-Präsenskursen (auch im Falle einer Erkrankung) nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden dürfen und den Hebammen nicht durch die Krankenkassen erstattet werden.
Diese Kosten werden Ihnen nach Ablauf des Kurses in Rechnung gestellt werden. Die Kosten richten sich stets nach der aktuellen privaten HebGebVO Hamburg (aktuell: 15,92€ pro 60 Minuten).
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Die Betreute erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden auch in Form von Online Videofonie, sowie digitaler Kursteilnahme betreut zu werden.
Privat versicherte Schwangere / Selbstzahlerinnen erkundigen sich bitte bei ihrer Versicherung, ob eine Kostenübernahme gewährleistet wird.
Terminverlegung: Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.