AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

für Kursangebote:

Eine Kursabmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn in schriftlicher Form kostenfrei möglich. Bei einer späteren Absage (egal aus welchen Gründen) erhalten Sie eine Privatrechnung für die gesamten Kurskosten, auch den Partnerbeitrag beim Geburtsvorbereitungskurs.

Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, einen Kurs bis zwei Wochen vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.

Eine Kursteilnahme sollte daher so rechtzeitig erfolgen, dass ein Wechsel in einen späteren Kurs bequem möglich ist.

Die Kursgebühren als Kassenleistung für anwesende Stunden werden für gesetztlich Versicherte direkt mit der Krankenkasse nach dem jeweils gültigen Vertrag nach § 134a SGB V abgerechnet.

Dafür werden Ihre persönliche Daten an die Krankenkasse weitergegeben.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 7,96 € pro Frau für jede teilgenommene Stunde. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fehlstunden sowohl bei Kursen in der Praxis als auch bei Online-Präsenskursen (auch im Falle einer Erkrankung) nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden dürfen und den Hebammen nicht durch die Krankenkassen erstattet werden.

Diese Kosten werden Ihnen nach Ablauf des Kurses in Rechnung gestellt werden. Die Kosten richten sich stets nach der aktuellen privaten HebGebVO Hamburg (aktuell: 15,92€ pro 60 Minuten).

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.

Die Betreute erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden auch in Form von Online Videofonie, sowie digitaler Kursteilnahme betreut zu werden. 

Privat versicherte Schwangere / Selbstzahlerinnen erkundigen sich bitte bei ihrer Versicherung, ob eine Kostenübernahme gewährleistet wird.

Terminverlegung:  Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung:  Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Privatrechnungen:  Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.